
Die Anwaltskanzlei Stohp versteht sich in erster Linie als Dienstleister gegenüber dem Mandanten, denn jedes einzelne Mandat setzt eine hohe Vertrauensbasis zwischen Rechtsanwalt und Mandant voraus. Um dieser Basis gerecht zu werden, arbeitet die Kanzlei Stohp nach folgenden Leitlinien: 1) schnelle Reaktion und Erreichbarkeit 2) Spezialisierung Rechtsanwältin Stohp ist durch die Rechtsanwaltskammer Köln der Titel „Fachanwältin für Erbrecht“ verliehen worden. Dies zeichnet sie mit einer hohen Spezialisierung auf diesem Rechtsgebiet aus. Weiterhin hat Rechtsanwältin Stohp den Fachanwaltslehrgang im Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfolgreich abgeschlossen. 3) Vergütung und Honorar Wir schließen mit unseren Mandanten eine Vergütungsvereinbarung. Die Vergütung kann auf Basis unterschiedlicher Modelle vereinbart werden. Welches Modell für den jeweiligen Mandanten passend ist, wird im Erstberatungsgespräch mit diesem erörtert. In Frage kommt eine Vergütung auf Zeitbasis, wobei unsere Honorare zwischen 200,00 und 300,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Stunde liegen. Weiterhin ist es möglich, auf Grundlage der gesetzlichen Gebühr eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit kann die Erhöhung der gesetzlichen Gebühr vereinbart werden. Schließlich ist es in einfach gelagerten Fällen, in denen der Bearbeitungsaufwand überschaubar ist, auch möglich eine Pauschalgebühr zu vereinbaren. Sollten unsere Mandanten aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse nicht dazu in der Lage sein die Kosten eines Prozesses zu führen, beantragen wir Verfahrenskostenhilfe. |
